Datenschutzverordnung der Landjugend Pfalzdorf

im Erntedankkomitee Pfalzdorf e.V.

Präambel

Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung. 

  1. Allgemeines

Die Landjugend Pfalzdorf erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erfüllung der gemäß Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Darüber hinaus werden nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. 

  1. Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
  2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: 
  • Geschlecht,
  • Vorname,
  • Nachname,
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
  • Geburtsdatum,
  • Datum des Vereinsbeitritts, 
  • Bankverbindung,
  • ggf. die Namen der gesetzlichen Vertreter, 
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen, 
  • Ehrungen,
  • Funktion(en) im Verein.
  1. Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
    1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien weitergegeben. 
    2. Hierzu zählen insbesondere Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnahme an Veranstaltung, Alter oder Geburtsjahrgang, Name, Funktion im Verein. 
    3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
    4. Auf der Internetseite bzw. dem Social Media Auftritt des Vereins werden die Daten der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands mit Vorname, Name und Funktion veröffentlicht. Persönliche E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden nicht veröffentlicht.
    5. Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung und Übermittlung. Der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage bzw. seinem Social-Media Auftritt. 
    6. Bei Ehrungen von Vereinsmitgliedern berichtet der Verein in Internetauftritten und gibt personenbezogene Daten, wie Name, Dauer der Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und ggf. Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien weiter. Das betroffene Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung und Übermittlung von Einzelfotos sowie personenbezogener Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beabsichtigte Veröffentlichung und Übermittlung in diesem Bereich und teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffentlichung und Übermittlung. Andernfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen und Übermittlungen.
  1. Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
    1. Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der geschäftsführende Vorstand nach § 26 BGB. Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit kann der geschäftsführende Vorstand diese Aufgaben ganz oder teilweise einzelnen Personen übertragen. Dies ist zu dokumentieren. 
    2. Der geschäftsführende Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
  1. Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
    1. Listen von Mitglieder oder Teilnehmern werden den jeweiligen Funktionsträgern im Verein insoweit zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. Diese Personen sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 
    2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 
    3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt, stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschriften als Ausdruck zur Verfügung.
  1. Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht zu benennen, da im Verein weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. 

  1. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung – Rechte
    1. Alle Mitglieder des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt. 
    2. Verstöße gegen diese allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 
    3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogener Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
    4. Jedes Mitglied ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.