Scheunenfete Pfalzdorf 04.07.2026 -05.07.2026
Veranstalter:
Erntedankkomitee Pfalzdorf e.V. – Abteilung Landjugend
Buschstraße 89
47574 Goch
Veranstaltungsort:
Hof Appenzeller
Hunsrückstraße 91
47574 Goch
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt jeder Besucher diese Veranstaltungsordnung an.
1. Geltungsbereich
Diese Veranstaltungsordnung gilt für den Aufenthalt auf dem gesamten Veranstaltungsareal der Scheunenfete Pfalzdorf einschließlich:
- Veranstaltungsgelände
- Ein- und Ausgangsbereiche
- Parkflächen
- Fahrradabstellflächen
- Kiss-and-Ride-Zone/Taxi-Zone
- Shuttlebusse und deren Haltepunkte
- alle Zu- und Abgänge zur Veranstaltung.
2. Zutritt und Jugendschutz
Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
- Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nicht gestattet.
- Personen unter 18 Jahren müssen die Veranstaltung spätestens um 23:59 Uhr verlassen.
Der Veranstalter sowie das beauftragte Sicherheitspersonal sind berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen. Ein gültiger Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Der Zutritt kann insbesondere verweigert werden bei:
- fehlendem Altersnachweis
- stark alkoholisierten Personen
- aggressivem oder störendem Verhalten.
3. Hausrecht
Der Veranstalter sowie das beauftragte Sicherheits- und Ordnungspersonal üben auf dem gesamten Veranstaltungsgelände sowie in den eingesetzten Shuttlebussen das Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitspersonals, der Verkehrshelfer sowie des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
Personen können vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder von der Beförderung ausgeschlossen werden, insbesondere wenn:
- gegen diese Veranstaltungsordnung verstoßen wird
- andere Besucher gefährdet oder belästigt werden
- der ordnungsgemäße Ablauf der Veranstaltung gestört wird
- ein stark alkoholisierter Zustand vorliegt.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
4. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
- eigene Getränke und Lebensmittel
- Waffen oder waffenähnliche Gegenstände
- illegale Drogen oder Betäubungsmittel
- pyrotechnische Gegenstände
- Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4
Der Veranstalter sowie das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen.
5. Bild- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt.
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen erstellt werden können, auf denen er gegebenenfalls erkennbar ist.
Diese Aufnahmen können im Rahmen der Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des Veranstalters (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet und veröffentlicht werden.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
6. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände sowie auf den Parkflächen, Fahrradabstellflächen und Verkehrsflächen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
7. Parkflächen / Fahrradabstellflächen
Die Nutzung der bereitgestellten Parkflächen und Fahrradabstellflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigungen an Fahrzeugen, Fahrrädern oder deren Inhalt, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
8. Kiss-and-Ride-Zone / Taxi-Zone
Zur An- und Abreise von Besuchern wird eine Kiss-and-Ride-Zone (Taxi-Zone) eingerichtet.
Diese Zone dient ausschließlich dem kurzzeitigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Parken oder längeres Halten ist dort nicht gestattet.
Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
9. Shuttlebusse
Für die Veranstaltung werden Shuttlebusse eingesetzt.
Die Beförderung erfolgt durch die Verhouven Reisen GmbH.
Das Fahrpersonal sowie der Veranstalter üben in den Shuttlebussen das Hausrecht aus.
Personen, die den Ablauf der Beförderung stören oder andere Fahrgäste gefährden, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
10. Wiedereinlass und Einlassstopp
Ein Wiedereinlass zur Veranstaltung erfolgt grundsätzlich nicht.
Ausnahmen können nur aus triftigen Gründen erfolgen und müssen vor dem Verlassen des Veranstaltungsgeländes dem Personal am Ein- oder Ausgang mitgeteilt werden.
Bei Überfüllung der Veranstaltung kann aus Sicherheitsgründen ein Einlassstopp erfolgen.
Besucher mit Vorverkaufstickets können beim Einlass bevorzugt behandelt werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsordnung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
